Einwanderung und Integration
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Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Beitrag  TapsiCat Mo März 08, 2010 7:06 pm

Zur Information.
Diese Meldung erschien eigenartigerweise nicht in den TV Nachrichten oder Tageszeitungen.

Seltsam gelle ....................................................................... ! ? !


Karlsruhe kippt Urteil gegen drei "Rechtsradikale " aus Augsburg

Aufruf zur «Ausländerrückführung» ist keine Volksverhetzung ©️ddp
05.03.2010 16:21:01 -


Karlsruhe/Augsburg (ddp-bay).
Wer öffentlich auf Plakaten zur «Ausländerrückführung» aufruft, kann in der Regel nicht wegen Volksverhetzung bestraft werden.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht.


Die Karlsruher Richter hoben entsprechende Verurteilungen von drei Mitgliedern des rechtsextremen Vereins «Augsburger Bündnis - Nationale Opposition» auf.
Die Urteile verletzten das Grundrecht der Meinungsfreiheit, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Die drei Männer hatten für eine «Aktionswoche» im Juni 2002 Plakate mit der Aufschrift «Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg» entworfen.

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte sie deshalb wegen öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften zu Geldstrafen.
Es sah einen «Angriff auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung».

Das Landgericht Augsburg und das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigten die Entscheidung.

Die dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerden der drei Rechtsradikalen hatten Erfolg. Dem Plakat sei «nicht ohne Weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen», betonte das Bundesverfassungsgericht.

Auf dem Plakat werde «nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen».
Zwar mache der Aufruf unmissverständlich deutlich, dass die rechtsextreme Initiative Ausländer «rückführen» wolle. «Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang», würden jedoch nicht benannt.


Ein Angriff auf die Menschenwürde sei nur dann gegeben,
«wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird»,
heißt es in dem Karlsruher Beschluss.

Dem entspreche es, dass die Strafgerichte bei der Parole
«Ausländer raus»
nur dann von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen, wenn weitere Begleitumstände hinzukämen.
Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten die Augsburger Verurteilungen nicht.

Das Landgericht Augsburg habe der Aussage auf dem Plakat einen Sinngehalt gegeben, «den das Plakat aus sich allein heraus nicht hat».
In dem Plakat werde nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen «wie zum Beispiel durch die pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften».

Eine solche Zuschreibung ergebe sich auch nicht aus der Bezeichnung «Ausländer» in dem Wort «Ausländerrückführung»,
das dem Begriffspaar «deutsches Augsburg» und «lebenswert» gegenübergestellt wird.

Die Worte «Aktion Ausländerrückführung» sagten dies ebenfalls nicht aus.
Die Strafgerichte müssten «den Sinn» einer Äußerung zutreffend erfassen, betonte das Verfassungsgericht.

Zwar müsse gegenüber der Menschenwürde das Grundrecht der Meinungsfreiheit
«stets zurücktreten».
Wenn aber angenommen werde, dass der Gebrauch eines Grundrechts die Menschenwürde beeinträchtigt, sei «eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich». Dies sei hier nicht der Fall.

Die Verfahren wurden an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen.
(AZ: 1 BvR 369/04 - Beschluss vom 4. Februar 2010)
(ddp)

http://www.pr-inside.com/de/print1758785.htm

TapsiCat

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Beitrag  Autonomie Di März 09, 2010 2:46 am

Ist doch korrekt, wenn auch neue Gesetze durchaus angebracht sind, bei Ausschweifungen im Bereich von Mißverhalten ,von so vielen "Migranten" What a Face

Sind halt zuviele Nichteinwanderer da , das ist das Problem, nur Zuwandererer oder gar Hergekommene die gewisse Gesetze ausnutzten, von dehnen sie aber gar keine Ahnung haben, denn das wurde für sie von teuren Anwälten der " Integrationsindustrie " erledigt. Twisted Evil

Natürlich auf Kosten der Steuerzahler,...aber wozu sage ich das ...? Sad

Gruß
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Beitrag  TapsiCat Di März 09, 2010 1:13 pm

Ja, natürlich ist das absolut korrekt !
Was ist dagegen einzuwenden, dass Ausländer in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, wenn sie in DEUTSCHLAND keine Arbeit finden ,
um sich und ihre Familien, zum Teil sogar ihre Großfamilien mit dem Geld einer steuerpflichtigen Arbeit in DEUTSCHLAND zu ernähren. ? ! ?

Es kann doch echt nicht n o r m a l sein , dass ein fremdes VOLK / Land , in diesem Falle DEUTSCHLAND,
für die vielfach bildungsfernen Bürger fremder Nationen ,
arbeiten gehen sollen !

Zum Dank , lesen wir ca 72 Millionen einheimischen Deutschen ,abzüglich der Babys und Kleinkinder ... täglich über bestialische Gewalttaten, begangen von Ausländern aus überwiegend moslemischen Ländern ...
an Teilen der einheimischen Deutschen Bevölkerung in DEUTSCHLAND ,
oder von Ausländern, welche sich über DEUTSCHE Gesetze frech hinwegsetzen .. diese ignorieren ... und ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben wollen.
Wozu haben wir in Deutschland, wie jede ander Nation der Welt , Gesetze , welche den Aufenthalt von Ausländern, in unserem Falle in Deutschland regeln... wenn viele Ausländer glauben ... dass sie diese Deutschen Gesetze ... nicht respektieren müssen ?
Ein trauriger , aber selbst herbeigeführter Fall, steht heute in der Hamburger Morgenpost :

ANGST VOR ABSCHIEBUNG

17-Jähriger erhängt sich in der Knast-Klinik
Heute sollte der 17-jährige David M. abgeschoben werden.
Doch der Georgier war so verzweifelt, dass er sich am Sonntag mit seinem Bettlaken erhängte. Zuvor war er bereits in einen Hungerstreik getreten.

VON MATHIS NEUBURGER

Am 7. Februar war David M. in Hamburg von der Polizei überprüft worden. Wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde er einen Tag später vor den Richter gestellt. Der befürchtete, dass David M. untertaucht, steckte ihn umgehend in den Jugendknast: Abschiebehaft.

Doch David M. wehrte sich: Er aß nichts mehr. Am 25. Februar kam er ins Zentralkrankenhaus im Untersuchungsgefängnis an der Holstenglacis (Neustadt).

Fünf Ärzte und 35 Krankenschwestern und Pfleger arbeiten hier. Laut der Justizbehörde begann David M. am Sonnabend wieder zu essen. Einen Tag später zerriss er sein Bettlaken und hängte sich zwischen 16 Uhr und 16.15 Uhr auf.

Die Sprecherin von Justizsenator Till Steffen (GAL) spricht von einem „tragischen“ Vorfall. „David M. wurde intensiv psychologisch und medizinisch betreut“, so Pia Kohorst. Weder durch Äußerungen noch sein Verhalten sei erkennbar gewesen, dass er sich umbringen wollte. Zwar wurde seine Zelle wegen des kurz zuvor beendeten Hungerstreiks videoüberwacht. Allerdings werden die Bilder nicht ständig kontrolliert. Einen konkreten Anhaltspunkt für Fehlverhalten gebe es derzeit nicht, sagte Kohorst. Dies werde genau geprüft.

„Anstatt den Hilfeschrei zu verstehen, haben die Verantwortlichen anscheinend nicht gemerkt, wie verzweifelt David M. war“, sagt Mehmet Yildiz (Linke). Zudem sei es „unmenschlich und verantwortungslos, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Abschiebehaft zu nehmen“. Dies ist in Hamburg Standard, wenn Richter davon ausgehen, dass Flüchtlinge untertauchen.
Zudem gelten 16-jährige Ausländer als handlungsfähig und haben deshalb keinen volljährigen Vormund, der sich um sie kümmert.

David M. sollte heute nach Polen gebracht werden. Dort und in der Schweiz hatte er zuvor versucht, Asyl zu beantragen.

http://www.mopo.de/2010/20100309/hamburg/panorama/17_jaehriger_erhaengt_sich_in_der_knast_klinik.html

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Und hier eine Meldung über weitere Abschiebungen :

16. Dezember 2009
Mehmet Yildiz, Migration, Kleine Anfrage, Vorgang abgeschlossen

Abschiebung von Transferleistungsempfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4887
19. Wahlperiode
22.12.09

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 16.12.09

Betr.:
Abschiebung von Transferleistungsempfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Laut Medienberichten nimmt die Zahl der Abschiebeentscheidungen für Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, zu.

So wird in der Tageszeitung „Hürriyet“ berichtet, dass Ausländerbehörden eine Anweisung erhalten haben, wonach sie ihre Ermessenentscheidung zuungunsten von Sozialhilfe empfangenden Antragstellerinnen und Antragsteller zu fällen haben.

Jüngste Betroffene von solchen Entscheidungen ist "die Hamburgerin" türkischer Herkunft Y. O.
Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde von der Aus-länderbehörde nicht verlängert – mit der Begründung, sie werde mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Anlässlich wirtschaftlicher Lage und hoher Schulden der Kommunen sei es im Interesse des Gemeinwohls, Migrantinnen und Migranten ausländischer Staatsangehörigkeit, die für ihren Lebensunterhalt nicht aufkommen können, auszuweisen.

In dem Antwortschreiben heißt es dazu:
„Angesichts der immer knapper werdenden öffentlichen Mittel besteht ein öffentliches Interesse daran,
dass ausländischen Staatsangehörigen, die keinen Rechtsanspruch auf weiteren Verbleib im Bundesgebiet geltend machen können, ein weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet nicht mehr erlaubt wird,
wenn diese nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst oder durch Leistungen von Familienangehörigen zu sichern.“

Y. O. droht eine Abschiebung, falls sie bis zum 31.12.2009 nicht freiwillig ausreist.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier :

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4887
19. Wahlperiode 22.12.09

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 16.12.09
und Antwort des Senats

Betr.: Abschiebung von Transferleistungsempfänger mit ausländischer
Staatsangehörigkeit


Laut Medienberichten nimmt die Zahl der Abschiebeentscheidungen für
Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, zu.
So wird
in der Tageszeitung „Hürriyet“ berichtet, dass Ausländerbehörden eine Anweisung
erhalten haben,
wonach sie ihre Ermessenentscheidung zuungunsten
von Sozialhilfe empfangenden Antragstellerinnen und Antragsteller zu fällen
haben.

Jüngste Betroffene von solchen Entscheidungen ist die Hamburgerin
türkischer Herkunft Y. O.

Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde von der Ausländerbehörde
nicht verlängert – mit der Begründung, sie werde mit aller
Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein, für ihren Lebensunterhalt
aufzukommen.

Anlässlich wirtschaftlicher Lage und hoher Schulden der
Kommunen sei es im Interesse des Gemeinwohls,
Migrantinnen und Migranten
ausländischer Staatsangehörigkeit, die für ihren Lebensunterhalt nicht
aufkommen können, auszuweisen.

In dem Antwortschreiben heißt es dazu:

„Angesichts der immer knapper werdenden
öffentlichen Mittel besteht ein öffentliches Interesse daran,
dass ausländischen Staatsangehörigen
, die keinen Rechtsanspruch auf weiteren Verbleib
im Bundesgebiet geltend machen können,
ein weiterer Aufenthalt
im Bundesgebiet nicht mehr erlaubt wird, wenn diese nicht in der Lage sind, ihren
Lebensunterhalt selbst oder durch Leistungen von Familienangehörigen
zu sichern.“


Y. O. droht eine Abschiebung, falls sie bis zum 31.12.2009 nicht freiwillig
ausreist.

Vor diesem Hintergrund frage ich < gemeint ist Mehmet Yildiz (DIE LINKE) >
den Senat:

1. Frage des Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Wie wird der Senat mit diesem Fall umgehen?
Hat der Senat eine eingehende
Überprüfung des Falles angeordnet?
Wenn ja, wann?
Wenn nicht, warum nicht?

2. Frage des Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Wird die angedrohte Abschiebung von Frau O. umgesetzt?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Antwort :
In diesem Fall wurde der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch das
zuständige Bezirksamt abgelehnt und die Betroffene zur Ausreise binnen einer Frist
von gut fünf Wochen aufgefordert.

Für den Fall, dass sie dieser Ausreisepflicht nach
§ 50 AufenthG nicht nachkommt, wurde gemäß § 59 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufDrucksache
19/4887 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg –
19. Wahlperiode 2
die Abschiebung angedroht.

Eine Ausweisung nach § 55 Absatz 2 Nummer 6
AufenthG wegen Sozialhilfebezugs ist hingegen nicht erfolgt.
Die Betroffene kann
gegen diesen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und im Falle einer Zurückweisung
des Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage erheben.

Diese Rechtsmittel entfalten zwar gemäß § 84 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG keine
aufschiebende Wirkung, das heißt die Verpflichtung zur Ausreise würde durch ein
Rechtsmittel nicht aufgeschoben, die Betroffene kann jedoch beim Verwaltungsgericht
Hamburg einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Soweit diese Rechtsmittel erfolglos bleiben, obliegt es der Betroffenen, ihrer Ausreisepflicht
Folge zu leisten.

Erst wenn sie dies nicht tut, wird die zuständige Behörde gemäß
§ 58 AufenthG ihre Abschiebung vorbereiten.
Darüber, ob und – wenn ja – wann
dies der Fall sein wird, ist vor dem Hintergrund der laufenden Rechtsmittelfrist derzeit
keine Angabe möglich.


Zur Anordnung einer eingehenden Überprüfung dieses Einzelfalles außerhalb des
allgemein eröffneten Rechtsweges besteht keine Veranlassung.

3. Frage des Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Gibt es eine Anweisung (beziehungsweise Fachanweisung) an die Ausländerbehörden,
bei Anträgen auf Verlängerung der Aufenthalterlaubnis
die Ermessensentscheidung zuungunsten der Antragstellerin beziehungsweise
des Antragstellers zu fällen, wenn es sich um Personen
handelt, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind?
Wenn ja, seit wann?
Bitte die Anweisung beziehungsweise Fachanweisung
einfügen.

Antwort :
Dass für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels der Lebensunterhalt
regelmäßig ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein muss, ergibt
sich aus § 5 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 sowie § 8 Absatz 1
AufenthG, deren konkrete Anwendung durch die Ausländerbehörden bundeseinheitlich
in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (Gemeinsames
Ministerialblatt 2009, Seite 877 fortfolgende) vorgegeben ist.

Für Hamburg existiert
außerdem die Fachanweisung 1/2008 des Präses der Behörde für Inneres vom 8. August
2008 zu den allgemeinen Voraussetzungen der Erteilung von Aufenthaltstiteln
nach § 5 AufenthG, die im Internet unter
http://www.hamburg.de/contentblob/415392/data/weisung-1-2008.pdf veröffentlicht ist.

4. Frage des Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Bei wie vielen Personen wurde seit dem neuen Zuwanderungsgesetz die
Aufenthaltserlaubnis wegen Bezug von Transferleistungen nicht verlängert?
Bitte aufschlüsseln nach
4.1 Jahren (bis zum Stichtag 15. Dezember 2009),
4.2 Alter,
4.3 Geschlecht,
4.4 Staatsangehörigkeit und
4.5 Aufenthaltsdauer in Deutschland.

5. Frage des Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Wie viele von diesen Personen hatten einen Auslandsaufenthalt, der
länger als sechs Monaten betrug?

6. Frage des Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Wie viele von diesen Menschen sind freiwillig ausgereist, wie viele wurden
abgeschoben? Bitte aufschlüsseln nach
6.1 Geschlecht,
6.2 Familienstand,
6.3 Aufenthaltsdauer.

Antwort :
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.
Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht
möglich.
http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/Cache/D720F63269B4CBF0EC018A0C.pdf

TapsiCat

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Beitrag  Admin Mi März 17, 2010 6:03 am

Danke Tapsi ...

es wird Zeit .. Massenabschiebungen anzukurbeln .. Personen , di den Staat angelogen haben , falsche Angeben gemacht haben und sich durchfütternhaben lassen...

Gute heimreise Very Happy
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Beitrag  BEChakotay Mi März 17, 2010 7:28 pm

Ich frage mich, wie Mehmet Yildiz, Die Linke, wohl zu der Aussage von Recep Tayyip Erdogan steht:

"In meinem Land sind 170 000 Armenier ansässig, von denen 70 000 türkische Bürger sind. Im Notfall würde ich morgen den restlichen 100 000 sagen, dass sie unser Land verlassen. Ich tu das, weil sie nicht meine Bürger sind und ich nicht verpflichtet bin, sie in meinem Land zu unterhalten."
http://de.rian.ru/world/20100316/125501888.html


Ob Mehmet Yildiz, Die Linke, wohl auch diese "kritischen" Fragen an Recep Tayyip Erdogan richten würde?
Ganz davon abgesehen, dass es sich hier um einen islamofaschistischen Kommentar des Recep Tayyip Erdogan handelt, ist dieser faktisch vollkommen falsch:
Die 100.000 bedrohten Armenier werden nicht von Recep Tayyip Erdogan unterhalten.
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Beitrag  TapsiCat Mi März 17, 2010 11:14 pm

darum will der Türke Erdogan ja unbedingt ,
dass die in Europa lebenden Türken die Staatsangehörigkeit der europäischen Nationen in welchen sie leben .. annehmen .
Damit diese nicht ausgewiesen werden können .
Meine Aufmerksamkeit gilt zur Zeit aber überwiegend unserer Bundeskanzlerin und Ihrer Regierungsmannschaft.

Ich ... und nicht nur ich ... registrieren sehr genau
die Reaktionen unserer derzeitig amtierenden Regierung.

Heute wurde unsere Bundeskanzlerin in den TV Nachrichten als " Herkules " gezeigt .
Ich hoffe ja sehr , das dieses ein Zeichen der Stärke sein soll ..
und nicht ein Zeichen von Rückschritt Rolling Eyes

TapsiCat

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