Kulturbonus 1 Monat Arrest Brutale Mädchenschläger BEGRÜNDUNG JUSTIZ
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Kulturbonus 1 Monat Arrest Brutale Mädchenschläger BEGRÜNDUNG JUSTIZ
UNglaublich mit welcher Begründung der OBERSTAATSANWALT dieses Urteil verteidigt Ein Schläger der vor und nachher nur durch Gewalt aufgefallen ist!!
Auf Nachfrage unserer Zeitung nimmt Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert von der zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum dazu Stellung. Neben der Art und Häufigkeit der Tritte ist es aus seiner Sicht von zentraler Bedeutung, dass es bei den Hertener Schlägern „nicht einmal ansatzweise Hinweise für eine Tötungsabsicht“ gegeben habe.
ch so es muss erst mal nen Toten geben
Daher seien sie „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch) angeklagt worden.
Na klar da sind 1 Monat mehr als genug !!!In der Anklageschrift waren dem Duo neben Beleidigungen – „Schwuchtel“ und „Willst Du uns einen blasen?“ – erstens „gemeinschaftliches“ Attackieren und zweitens Schläge und Tritte mit einem „gefährlichen Werkzeug“ (hier: Schuhe) vorgeworfen worden. Von einer „das Leben gefährdenden Behandlung“ (ebenfalls ein Merkmal, das aus einer einfachen eine gefährliche Körperverletzung macht) war ausdrücklich nicht die Rede. Zuerst muss du ganz tot sein !!!
Im Übrigen sei allen Beteiligten – Staatsanwalt, Richter, Jugendgerichtshilfe und sogar den Verteidigern – eines wichtig gewesen: Die Täter sollten möglichst schnell eine spürbare Strafe erhalten.
Spürbare Strafe ???? Das schlägt dem Fass den Boden aus .. so was von verdrehter Arroganz
Dazu Oberstaatsanwalt Kuhnert: „Mit vier Wochen ist die laut Jugendstrafrecht höchstmögliche Arrest-Strafe verhängt worden. Diese müssen die Täter zeitnah absitzen.“ Über diesem Strafmaß, so Kuhnert, wäre „allenfalls eine Jugendhaftstrafe auf Bewährung“ denkbar gewesen. Im Klartext: Die Jugendlichen hätten dann zwar – formal betrachtet – eine höhere Strafe bekommen, wären aber faktisch auf freiem Fuß gebliebene. Denn aus einer Bewährungsstrafe wird erst dann eine „echte“ Haftstrafe, wenn sich der Täter erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Vor diesem Hintergrund sahen Staatsanwalt, Richter, Verteidiger und Jugendgerichtshilfe in einer Arrest-Strafe, gepaart mit einer hohen Zahl von Sozialstunden und einem Anti-Aggressions-Training, einen „Warnschuss“, den die Täter nun hoffentlich hören.
So was von verlogen und verdreht die Fakten sind da ganz ganz anders
Wer die Vorgeschichte der beiden kennt, mag daran allerdings Zweifel haben. So stand der 15-Jährige nach unseren Informationen bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, der 17-Jährige wegen einer Gewalttat, mehrfachen Diebstahls und Schwarzfahrens. Die letzten Verfahren endeten erst im April beziehungsweise im Mai.Der 17-Jährige leistete sich sogar noch am Freitag vor dem jetzigen Prozesstermin einen Schock-Auftritt. Er versetzte die Schülerin, die nur langsam wieder Vertrauen in Busfahrten fasst, nach einem zufälligen Aufeinandertreffen im Bus erneut in Panik, Angst und Schrecken. Der 17-Jährige hatte telefonisch mehrere „Kollegen“ angerufen, die sich beim Aussteigen des Mädchens bedrohlich vor ihr aufgebaut haben sollen. Nachdem die 18-Jährige sich in eine nahe Bahnhofskneipe flüchten konnte, rannten die Jugendlichen weg.
MERKE Glaube eher an die Unschuld einer Strassenhure , als an die Gerechtigkeit der Justiz!!!
http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/herten/Pruegel-Urteil-loest-Wut-und-Unverstaendnis-aus;art995,539929
Auf Nachfrage unserer Zeitung nimmt Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert von der zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum dazu Stellung. Neben der Art und Häufigkeit der Tritte ist es aus seiner Sicht von zentraler Bedeutung, dass es bei den Hertener Schlägern „nicht einmal ansatzweise Hinweise für eine Tötungsabsicht“ gegeben habe.
ch so es muss erst mal nen Toten geben
Daher seien sie „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch) angeklagt worden.
Na klar da sind 1 Monat mehr als genug !!!In der Anklageschrift waren dem Duo neben Beleidigungen – „Schwuchtel“ und „Willst Du uns einen blasen?“ – erstens „gemeinschaftliches“ Attackieren und zweitens Schläge und Tritte mit einem „gefährlichen Werkzeug“ (hier: Schuhe) vorgeworfen worden. Von einer „das Leben gefährdenden Behandlung“ (ebenfalls ein Merkmal, das aus einer einfachen eine gefährliche Körperverletzung macht) war ausdrücklich nicht die Rede. Zuerst muss du ganz tot sein !!!
Im Übrigen sei allen Beteiligten – Staatsanwalt, Richter, Jugendgerichtshilfe und sogar den Verteidigern – eines wichtig gewesen: Die Täter sollten möglichst schnell eine spürbare Strafe erhalten.
Spürbare Strafe ???? Das schlägt dem Fass den Boden aus .. so was von verdrehter Arroganz
Dazu Oberstaatsanwalt Kuhnert: „Mit vier Wochen ist die laut Jugendstrafrecht höchstmögliche Arrest-Strafe verhängt worden. Diese müssen die Täter zeitnah absitzen.“ Über diesem Strafmaß, so Kuhnert, wäre „allenfalls eine Jugendhaftstrafe auf Bewährung“ denkbar gewesen. Im Klartext: Die Jugendlichen hätten dann zwar – formal betrachtet – eine höhere Strafe bekommen, wären aber faktisch auf freiem Fuß gebliebene. Denn aus einer Bewährungsstrafe wird erst dann eine „echte“ Haftstrafe, wenn sich der Täter erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Vor diesem Hintergrund sahen Staatsanwalt, Richter, Verteidiger und Jugendgerichtshilfe in einer Arrest-Strafe, gepaart mit einer hohen Zahl von Sozialstunden und einem Anti-Aggressions-Training, einen „Warnschuss“, den die Täter nun hoffentlich hören.
So was von verlogen und verdreht die Fakten sind da ganz ganz anders
Wer die Vorgeschichte der beiden kennt, mag daran allerdings Zweifel haben. So stand der 15-Jährige nach unseren Informationen bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, der 17-Jährige wegen einer Gewalttat, mehrfachen Diebstahls und Schwarzfahrens. Die letzten Verfahren endeten erst im April beziehungsweise im Mai.Der 17-Jährige leistete sich sogar noch am Freitag vor dem jetzigen Prozesstermin einen Schock-Auftritt. Er versetzte die Schülerin, die nur langsam wieder Vertrauen in Busfahrten fasst, nach einem zufälligen Aufeinandertreffen im Bus erneut in Panik, Angst und Schrecken. Der 17-Jährige hatte telefonisch mehrere „Kollegen“ angerufen, die sich beim Aussteigen des Mädchens bedrohlich vor ihr aufgebaut haben sollen. Nachdem die 18-Jährige sich in eine nahe Bahnhofskneipe flüchten konnte, rannten die Jugendlichen weg.
MERKE Glaube eher an die Unschuld einer Strassenhure , als an die Gerechtigkeit der Justiz!!!
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