Untätige Härtefallkommission pennt 1 Jahr -> Doppelmord
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Untätige Härtefallkommission pennt 1 Jahr -> Doppelmord
Der mutmaßliche Doppelmörder von Wedding, Mehmet Y., sollte vor seiner Tat abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht hatte im Herbst 2010 angeordnet, dass der 25-jährige Kurde ausreisen muss. Mehmet Y. hatte sich daraufhin an die Härtefallkommission des Berliner Senats gewandt, um die Abschiebung zu verhindern.
Dieser Antrag wurde aber nach der Tat wieder zurückgezogen.“
Na klar .. bei Verurteilung könnte er nach kurzer Zeit abgeschoben werden und wieder Freisein
Nach Tagesspiegel-Informationen hatte Mehmet Y. sich an den Migrationsrat Berlin-Brandenburg gewandt. Dieser stellte dann einen Antrag bei der Härtefallkommission.
Sobald ein solcher Antrag vorliegt, ist der Antragsteller gesetzlich vor einer Abschiebung geschützt. Die Härtefallkommission tagt jedoch nicht regelmäßig in kurzen Abständen. Der Fall Mehmet Y. war noch nicht behandelt worden
wie bitte ?? ein Jahr lang pennt diese "Kommission" ? Gehalt wird aber 12 Monate bezahlt ??
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Anklage gegen ihn erhoben. Allerdings war sie vor der Tat im August noch nicht zugestellt worden – es fehlte ein Dolmetscher für die Übersetzungen.
der blanke Irrsinn !!
die CDU kritisierte die Kommission. Es sei nicht erklärbar, warum das Verfahren derart lange liegen gelassen wurde, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Cornelia Seibeld
http://www.tagesspiegel.de/berlin/verordnete-zwangsausweisung-seit-monaten-auf-eis/4577844.html
Diese ganzen Kommissionen bedürfen eine rigorosen Restrukturierung .
Schnellgerichtsentscheidungen und bei Abschiebungen können die betroffenen von ihren Heimatland aus klagen
Dieser Antrag wurde aber nach der Tat wieder zurückgezogen.“
Na klar .. bei Verurteilung könnte er nach kurzer Zeit abgeschoben werden und wieder Freisein
Nach Tagesspiegel-Informationen hatte Mehmet Y. sich an den Migrationsrat Berlin-Brandenburg gewandt. Dieser stellte dann einen Antrag bei der Härtefallkommission.
Sobald ein solcher Antrag vorliegt, ist der Antragsteller gesetzlich vor einer Abschiebung geschützt. Die Härtefallkommission tagt jedoch nicht regelmäßig in kurzen Abständen. Der Fall Mehmet Y. war noch nicht behandelt worden
wie bitte ?? ein Jahr lang pennt diese "Kommission" ? Gehalt wird aber 12 Monate bezahlt ??
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Anklage gegen ihn erhoben. Allerdings war sie vor der Tat im August noch nicht zugestellt worden – es fehlte ein Dolmetscher für die Übersetzungen.
der blanke Irrsinn !!
die CDU kritisierte die Kommission. Es sei nicht erklärbar, warum das Verfahren derart lange liegen gelassen wurde, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Cornelia Seibeld
http://www.tagesspiegel.de/berlin/verordnete-zwangsausweisung-seit-monaten-auf-eis/4577844.html
Diese ganzen Kommissionen bedürfen eine rigorosen Restrukturierung .
Schnellgerichtsentscheidungen und bei Abschiebungen können die betroffenen von ihren Heimatland aus klagen
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