Ich kann immer noch nicht ..????
4 verfasser
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Ich kann immer noch nicht ..????
Eine klare Auflistung ersehen wo Einwanderer, die nach einen gültigen Einwanderungsgesetz hier seßhaft geworden sind..?
Wo sind die?....es heißt doch, wir sind ein Einwanderungsland....!!!!
Wo sind die ordungsgemäßen Einwanderer ...????
Gruß und gute Laune
Wo sind die?....es heißt doch, wir sind ein Einwanderungsland....!!!!
Wo sind die ordungsgemäßen Einwanderer ...????
Gruß und gute Laune
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Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Schaue Dir die Polizeistatistiken unser 16 Bundesländer an ....
Dann kannst Du Dir Deine Frage selbst beantworten . ;o)
Unsere Gesetzgebung liest sich allerdings wie folgt :
Das Einwanderungsgesetz im Überblick
Wer darf kommen?
1. Aufenthaltstitel:
Hier wurden die bisherigen fünf Formen der Aufenthaltsgenehmigung auf zwei reduziert,
die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Sie orientieren sich an der Begründung des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland:
Ausbildung, Arbeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe.
Koordinierend und überwachend wird ein neues "Bundesamt für Migration" tätig.
Es geht aus dem bisherigen "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" hervor.
2. Arbeitsmigration:
Hochqualifizierte - etwa Wissenschaftler oder Computerfachleute -
können nun von Anfang an eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlangen und sich in Deutschland niederlassen.
Gefördert wird zudem der Aufenthalt von Ausländern, die mindestens eine Millionen Euro in Deutschland investieren
oder hierzulande wenigstens zehn Arbeitsplätze schaffen.
Ausländische Studenten dürfen künftig nach ihrem Studium bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben,
um hier Arbeit und Auskommen zu finden.
Die Genehmigungsverfahren, die für eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind, werden vereinfacht.
Qualifizierten Arbeitskräften wird in Ausnahmefällen die Einwanderung gestattet.
Für Nicht- oder Geringqualifizierte bleibt es beim Anwerbestopp.
Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsländern der Europäischen Union können in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen,
wenn für den entsprechenden Arbeitsplatz kein Bewerber aus Deutschland oder der bisherigen EU zur Verfügung steht.
3. Einwanderung aus humanitären Gründen:
Die Aufenthaltsrechte von Flüchtlingen werden verbessert.
Wegen ihres Geschlechts Verfolgte werden als Flüchtlinge anerkannt.
Wer innerhalb von anderthalb Jahren seiner Ausreisepflicht nicht nachkommen konnte und das nicht selbst verschuldet hat,
bekommt eine Aufenthaltserlaubnis, entgegen ursprünglicher Absicht wird die sogenannte Duldung beibehalten.
In Härtefällen kann eine Länderkommission Aufenthaltsrechte gewähren.
4. Kindernachzug:
Das neue Gesetz hält an der bisherigen Regelung zum Familiennachzug fest.
Kinder von Asylberechtigten oder Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben bis zum achtzehnten Lebensjahr einen Anspruch darauf,
zu ihren Eltern nach Deutschland zu ziehen.
Allerdings müssen sie die deutsche Sprache lernen oder sich vorhersehbar in Deutschland integrieren können.
In den übrigen Fällen gilt eine Altersgrenze von sechzehn Jahren.
Dabei sind aber das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.
5. Integration:
Mit dem Gesetz beginnt Deutschland eine gezielte Integrationspolitik.
Kern des Vorhabens sind Sprach- und Integrationskurse für Einwanderer.
Aber auch bereits hier lebende Ausländer sollen an Sprachkursen teilnehmen.
Der Bund übernimmt die Kosten dieser Kurse für die neuen Einwanderer sowie jährlich für fünfzigtausend bereits in Deutschland lebende Ausländer.
Wer an den Kursen nicht teilnimmt,
kann seine Aufenthaltserlaubnis verlieren oder mit der Verminderung von Sozialleistungen für sein Fernbleiben bestraft werden.
Die Kursteilnehmer müssen, je nach Einkommen, eigene Beiträge zu den Kursgebühren leisten.
6. EU-Bürger:
Für Bürger aus der Europäischen Union wird die Freizügigkeit nunmehr auch nach bürokratischen Maßstäben verwirklicht.
Sie benötigen in Deutschland keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis mehr,
sondern müssen sich - wie deutsche Staatsbürger - nur noch bei der Meldebehörden ihres Wohnortes anmelden.
7. Asylverfahren:
Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten.
Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Asylgründe weiterhin gelten.
Die Entscheidungsverfahren über das Asyl werden vereinfacht,
das bisherige Amt eines Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten wird abgeschafft.
Wer aus seinem Heimatland ausreist und erst dann Gründe schafft, die ein Asyl in Deutschland rechtfertigen sollen,
wird künftig vom sogenannten kleinen Asyl ausgeschlossen.
8. Spätaussiedler:
Deutschstämmige und insbesondere deren Familienangehörige, die nach Deutschland einwandern,
müssen künftig zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
9. Terrorismusbekämpfung:
Die Sicherheitsaspekte des Gesetzes waren von Anfang an Gegenstand der Verhandlungen,
rückten aber nach dem Terroranschlag von Madrid im März 2004 in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung.
Künftig wird eine "Abschiebeanordnung" gegen Ausländer eingeführt,
die als gefährlich gelten.
Sie kann von obersten Landesbehörden, aber in besonderen Fällen auch vom Bund ausgesprochen werden.
Voraussetzung für die Ausweisungsanordnung ist eine sogenannte "Gefahrenprognose", die sich auf Tatsachen stützt.
Falls die Abschiebeanordnung nicht durchgesetzt werden kann - etwa weil dem Betroffenen in seiner Heimat Folter oder Todesstrafe drohen -
können strenge Meldeauflagen verhängt und die Freizügigkeit des Betroffenen eingeschränkt werden.
Auch kann ihm verboten werden, bestimmte Kommunikationsmittel - etwa Mobiltelefon oder E-Mail - zu benutzen.
Nicht durchgesetzt haben CDU, CSU und Innenminister Schily (SPD)
das gemeinsame Anliegen, eine "Sicherungshaft" für nachweislich gefährliche Ausländer einzuführen, die nicht ausgewiesen werden können.
Wer hingegen am Menschenhandel beteiligt war
und dafür zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde,
wird in Zukunft zwingend aus Deutschland ausgewiesen.
In der Regel gilt das auch für Ausländer, die einer Organisation angehören, die den Terrorismus unterstützt.
Wer als Ausländer einen Verein leitet, der verboten wird, soll nach dem neuen Gesetz in der Regel ebenfalls ausgewiesen werden.
Das gilt - je nach Fall -
auch für sogenannte Haßprediger,
also etwa Vorbeter in Moscheen,
die zu terroristischen Taten aufrufen,
Terror rechtfertigen oder zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln.
Zudem wird - auf Wunsch der Union und gegen den Widerstand der Grünen -
eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt.
Dort müssen sich die Einwanderungsbehörden künftig erkundigen, bevor sie Ausländern Aufenthalt gewähren oder eine Einbürgerung gestatten.
Das neue Gesetz wird nach seiner Verabschiedung im Bundestag und im Bundesrat am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Text: pca.; Frankfurter Allgemeine Zeitung
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~ECC88ADBC779F433B8C4D976D25DE9D97~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Dann kannst Du Dir Deine Frage selbst beantworten . ;o)
Unsere Gesetzgebung liest sich allerdings wie folgt :
Das Einwanderungsgesetz im Überblick
Wer darf kommen?
1. Aufenthaltstitel:
Hier wurden die bisherigen fünf Formen der Aufenthaltsgenehmigung auf zwei reduziert,
die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Sie orientieren sich an der Begründung des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland:
Ausbildung, Arbeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe.
Koordinierend und überwachend wird ein neues "Bundesamt für Migration" tätig.
Es geht aus dem bisherigen "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" hervor.
2. Arbeitsmigration:
Hochqualifizierte - etwa Wissenschaftler oder Computerfachleute -
können nun von Anfang an eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlangen und sich in Deutschland niederlassen.
Gefördert wird zudem der Aufenthalt von Ausländern, die mindestens eine Millionen Euro in Deutschland investieren
oder hierzulande wenigstens zehn Arbeitsplätze schaffen.
Ausländische Studenten dürfen künftig nach ihrem Studium bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben,
um hier Arbeit und Auskommen zu finden.
Die Genehmigungsverfahren, die für eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind, werden vereinfacht.
Qualifizierten Arbeitskräften wird in Ausnahmefällen die Einwanderung gestattet.
Für Nicht- oder Geringqualifizierte bleibt es beim Anwerbestopp.
Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsländern der Europäischen Union können in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen,
wenn für den entsprechenden Arbeitsplatz kein Bewerber aus Deutschland oder der bisherigen EU zur Verfügung steht.
3. Einwanderung aus humanitären Gründen:
Die Aufenthaltsrechte von Flüchtlingen werden verbessert.
Wegen ihres Geschlechts Verfolgte werden als Flüchtlinge anerkannt.
Wer innerhalb von anderthalb Jahren seiner Ausreisepflicht nicht nachkommen konnte und das nicht selbst verschuldet hat,
bekommt eine Aufenthaltserlaubnis, entgegen ursprünglicher Absicht wird die sogenannte Duldung beibehalten.
In Härtefällen kann eine Länderkommission Aufenthaltsrechte gewähren.
4. Kindernachzug:
Das neue Gesetz hält an der bisherigen Regelung zum Familiennachzug fest.
Kinder von Asylberechtigten oder Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben bis zum achtzehnten Lebensjahr einen Anspruch darauf,
zu ihren Eltern nach Deutschland zu ziehen.
Allerdings müssen sie die deutsche Sprache lernen oder sich vorhersehbar in Deutschland integrieren können.
In den übrigen Fällen gilt eine Altersgrenze von sechzehn Jahren.
Dabei sind aber das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.
5. Integration:
Mit dem Gesetz beginnt Deutschland eine gezielte Integrationspolitik.
Kern des Vorhabens sind Sprach- und Integrationskurse für Einwanderer.
Aber auch bereits hier lebende Ausländer sollen an Sprachkursen teilnehmen.
Der Bund übernimmt die Kosten dieser Kurse für die neuen Einwanderer sowie jährlich für fünfzigtausend bereits in Deutschland lebende Ausländer.
Wer an den Kursen nicht teilnimmt,
kann seine Aufenthaltserlaubnis verlieren oder mit der Verminderung von Sozialleistungen für sein Fernbleiben bestraft werden.
Die Kursteilnehmer müssen, je nach Einkommen, eigene Beiträge zu den Kursgebühren leisten.
6. EU-Bürger:
Für Bürger aus der Europäischen Union wird die Freizügigkeit nunmehr auch nach bürokratischen Maßstäben verwirklicht.
Sie benötigen in Deutschland keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis mehr,
sondern müssen sich - wie deutsche Staatsbürger - nur noch bei der Meldebehörden ihres Wohnortes anmelden.
7. Asylverfahren:
Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten.
Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Asylgründe weiterhin gelten.
Die Entscheidungsverfahren über das Asyl werden vereinfacht,
das bisherige Amt eines Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten wird abgeschafft.
Wer aus seinem Heimatland ausreist und erst dann Gründe schafft, die ein Asyl in Deutschland rechtfertigen sollen,
wird künftig vom sogenannten kleinen Asyl ausgeschlossen.
8. Spätaussiedler:
Deutschstämmige und insbesondere deren Familienangehörige, die nach Deutschland einwandern,
müssen künftig zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
9. Terrorismusbekämpfung:
Die Sicherheitsaspekte des Gesetzes waren von Anfang an Gegenstand der Verhandlungen,
rückten aber nach dem Terroranschlag von Madrid im März 2004 in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung.
Künftig wird eine "Abschiebeanordnung" gegen Ausländer eingeführt,
die als gefährlich gelten.
Sie kann von obersten Landesbehörden, aber in besonderen Fällen auch vom Bund ausgesprochen werden.
Voraussetzung für die Ausweisungsanordnung ist eine sogenannte "Gefahrenprognose", die sich auf Tatsachen stützt.
Falls die Abschiebeanordnung nicht durchgesetzt werden kann - etwa weil dem Betroffenen in seiner Heimat Folter oder Todesstrafe drohen -
können strenge Meldeauflagen verhängt und die Freizügigkeit des Betroffenen eingeschränkt werden.
Auch kann ihm verboten werden, bestimmte Kommunikationsmittel - etwa Mobiltelefon oder E-Mail - zu benutzen.
Nicht durchgesetzt haben CDU, CSU und Innenminister Schily (SPD)
das gemeinsame Anliegen, eine "Sicherungshaft" für nachweislich gefährliche Ausländer einzuführen, die nicht ausgewiesen werden können.
Wer hingegen am Menschenhandel beteiligt war
und dafür zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde,
wird in Zukunft zwingend aus Deutschland ausgewiesen.
In der Regel gilt das auch für Ausländer, die einer Organisation angehören, die den Terrorismus unterstützt.
Wer als Ausländer einen Verein leitet, der verboten wird, soll nach dem neuen Gesetz in der Regel ebenfalls ausgewiesen werden.
Das gilt - je nach Fall -
auch für sogenannte Haßprediger,
also etwa Vorbeter in Moscheen,
die zu terroristischen Taten aufrufen,
Terror rechtfertigen oder zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln.
Zudem wird - auf Wunsch der Union und gegen den Widerstand der Grünen -
eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt.
Dort müssen sich die Einwanderungsbehörden künftig erkundigen, bevor sie Ausländern Aufenthalt gewähren oder eine Einbürgerung gestatten.
Das neue Gesetz wird nach seiner Verabschiedung im Bundestag und im Bundesrat am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Text: pca.; Frankfurter Allgemeine Zeitung
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~ECC88ADBC779F433B8C4D976D25DE9D97~ATpl~Ecommon~Scontent.html
TapsiCat- Anzahl der Beiträge : 177
Anmeldedatum : 26.04.09
Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Unbenommen von Regelungen, in der Zeit seid spätestens 1980 ist so gut wie Niemand ins Land gekommen, der die Titulierung Einwanderer verdient hatt.
Gruß
Gruß
Autonomie- Anzahl der Beiträge : 385
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Alter : 69
Ort : Chiemgau
Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Einwanderung in die BRD nach einen Einwanderungsgesetz, wenn man das oben in der Leiste oder bei Google eingibt kommt aber sehr wenig konkretes
Gruß
Ps:
Kann es auch nicht, es gibt sie schlichtweg nicht......Nur lauter Geduldete mit Familiennachzug oder irgentwelcher Heiraten,.....alles nur umformt.....!
Gruß
Ps:
Kann es auch nicht, es gibt sie schlichtweg nicht......Nur lauter Geduldete mit Familiennachzug oder irgentwelcher Heiraten,.....alles nur umformt.....!
Autonomie- Anzahl der Beiträge : 385
Anmeldedatum : 20.04.09
Alter : 69
Ort : Chiemgau
Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Autonomie schrieb:Einwanderung in die BRD nach einen Einwanderungsgesetz, wenn man das oben in der Leiste oder bei Google eingibt kommt aber sehr wenig konkretes
Gruß
Ps:
Kann es auch nicht, es gibt sie schlichtweg nicht......Nur lauter Geduldete mit Familiennachzug oder irgentwelcher Heiraten,.....alles nur umformt.....!
was erwartest du ??
Der Kessel kocht schon lange .. er wird von allleine explodieren
Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Ich erwarte, das man zumindest Nichteinwanderer nicht mehr dauernd als Einwanderer bezeichnet.!
Autonomie- Anzahl der Beiträge : 385
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Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Autonomie schrieb:Ich erwarte, das man zumindest Nichteinwanderer nicht mehr dauernd als Einwanderer bezeichnet.!
Man könnte ja eine gewisse Gruppe doch als K O L O N I A L I S T E N bezeichnen
denn :
Wenn man in ein Land geht, das nicht das eigene ist und von den Einwohnern verlangt, Gesetze, Gepflogenheiten, Sprache zu ändern, eine "Religion" oder besser ausgedrückt eineTerror-Ideologie, uns durch Botschaften vom Turm aufzwängt, sich rundherum versorgen lässt ,dann ist man kein Migrant, sondern ein übelster Kolonialist. Damit ist das Verhalten der meisten der Musels, nicht nur in Deutschland , sondern in der ganzen EU auf den Punkt gebracht.
Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Und wenn der Deutsche Staat ...
nicht gegen den Willen der Mehrheit der einheimischen Deutschen,
kostenfreie Wohnungen an vielfach kriminelle und arbeitsfaule Ausländer, welche überwiegend aus dem Orient angerannt kommen .. verteilen würde ...
dann wären es Wegelagerer ... gelle ;o)
Als Kolonialisten, würde ich Orientalen in Deutschland nicht bezeichnen,
denn wenn Türken, Albaner , Araber usw ....
in Deutschland Kolonien gründen könnten, dann machen die einheimischen Deutschen in Deutschland garantiert etwas falsch .
1. ) Ausländer haben eine eigene Nation ... richtig ? RICHTIG !
2. ) diese Nationen haben eigene Regierungen ... richtig ? RICHTIG !
Ergo sind Ausländer in Deutschland, Gäste fremder Nationen
mit eigenen Regierungen,
welche keinerlei Rechte haben, in Deutschland Kolonien zu gründen ...richtig ? RICHTIG !
Keine Kolonie .... kein Kolonialist ;o)
Nur ein in Deutschland um Aufenthalt bittender orientalischer Gast ,
oft
ohne Bildung ,
ohne Arbeit ,
ohne Qualifikation,
ohne Anstand
ohne Ehre
ohne Gewissen
ohne Moral
dem Deutschen Volk gegenüber .
Und als solche wird die Mehrheit dieser orientalischen Gäste
inzwischen auch
von der absoluten Mehrheit der einheimischen Deutschen Bevölkerung völlig zu recht , angesehen
und eingestuft .
SELBER SCHULD !
nicht gegen den Willen der Mehrheit der einheimischen Deutschen,
kostenfreie Wohnungen an vielfach kriminelle und arbeitsfaule Ausländer, welche überwiegend aus dem Orient angerannt kommen .. verteilen würde ...
dann wären es Wegelagerer ... gelle ;o)
Als Kolonialisten, würde ich Orientalen in Deutschland nicht bezeichnen,
denn wenn Türken, Albaner , Araber usw ....
in Deutschland Kolonien gründen könnten, dann machen die einheimischen Deutschen in Deutschland garantiert etwas falsch .
1. ) Ausländer haben eine eigene Nation ... richtig ? RICHTIG !
2. ) diese Nationen haben eigene Regierungen ... richtig ? RICHTIG !
Ergo sind Ausländer in Deutschland, Gäste fremder Nationen
mit eigenen Regierungen,
welche keinerlei Rechte haben, in Deutschland Kolonien zu gründen ...richtig ? RICHTIG !
Keine Kolonie .... kein Kolonialist ;o)
Nur ein in Deutschland um Aufenthalt bittender orientalischer Gast ,
oft
ohne Bildung ,
ohne Arbeit ,
ohne Qualifikation,
ohne Anstand
ohne Ehre
ohne Gewissen
ohne Moral
dem Deutschen Volk gegenüber .
Und als solche wird die Mehrheit dieser orientalischen Gäste
inzwischen auch
von der absoluten Mehrheit der einheimischen Deutschen Bevölkerung völlig zu recht , angesehen
und eingestuft .
SELBER SCHULD !
TapsiCat- Anzahl der Beiträge : 177
Anmeldedatum : 26.04.09
Re: Ich kann immer noch nicht ..????
Admin schrieb:Autonomie schrieb:Ich erwarte, das man zumindest Nichteinwanderer nicht mehr dauernd als Einwanderer bezeichnet.!
Man könnte ja eine gewisse Gruppe doch als K O L O N I A L I S T E N bezeichnen
denn :
Wenn man in ein Land geht, das nicht das eigene ist und von den Einwohnern verlangt, Gesetze, Gepflogenheiten, Sprache zu ändern, eine "Religion" oder besser ausgedrückt eineTerror-Ideologie, uns durch Botschaften vom Turm aufzwängt, sich rundherum versorgen lässt ,dann ist man kein Migrant, sondern ein übelster Kolonialist. Damit ist das Verhalten der meisten der Musels, nicht nur in Deutschland , sondern in der ganzen EU auf den Punkt gebracht.
Klarer Standpunkt. Da ist was dran! Zumindest spiegelt genau das die muslimische Verbands- und Funktionärswelt, als Vertreter und Sprecher dieser "Migranten", wider:
KOLONIALISMUS!
BEChakotay- Anzahl der Beiträge : 56
Anmeldedatum : 11.11.09
Re: Ich kann immer noch nicht ..????
TapsiCat schrieb:Und wenn der Deutsche Staat ...
nicht gegen den Willen der Mehrheit der einheimischen Deutschen,
kostenfreie Wohnungen an vielfach kriminelle und arbeitsfaule Ausländer, welche überwiegend aus dem Orient angerannt kommen .. verteilen würde ...
dann wären es Wegelagerer ... gelle ;o)
Als Kolonialisten, würde ich Orientalen in Deutschland nicht bezeichnen,
denn wenn Türken, Albaner , Araber usw ....
in Deutschland Kolonien gründen könnten, dann machen die einheimischen Deutschen in Deutschland garantiert etwas falsch .
1. ) Ausländer haben eine eigene Nation ... richtig ? RICHTIG !
2. ) diese Nationen haben eigene Regierungen ... richtig ? RICHTIG !
Ergo sind Ausländer in Deutschland, Gäste fremder Nationen
mit eigenen Regierungen,
welche keinerlei Rechte haben, in Deutschland Kolonien zu gründen ...richtig ? RICHTIG !
Keine Kolonie .... kein Kolonialist ;o)
Nur ein in Deutschland um Aufenthalt bittender orientalischer Gast ,
oft
ohne Bildung ,
ohne Arbeit ,
ohne Qualifikation,
ohne Anstand
ohne Ehre
ohne Gewissen
ohne Moral
dem Deutschen Volk gegenüber .
Und als solche wird die Mehrheit dieser orientalischen Gäste
inzwischen auch
von der absoluten Mehrheit der einheimischen Deutschen Bevölkerung völlig zu recht , angesehen
und eingestuft .
SELBER SCHULD !
Das Problem, liebe TapsiCat, ist nur:
Jede neue Moschee in Deutschland ist nicht einfach ein islamisches Gebetshaus,
jede neue Moschee in Deutschland ist eine neue islamische Kolonie!
BEChakotay- Anzahl der Beiträge : 56
Anmeldedatum : 11.11.09
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